Die Dauerfunktionstüchtigkeit ist kein abstraktes Gütemerkmal. Der genaue Ausweis findet im Rahmen der Entwurfsplanung statt: Die Nutzungsintensität wird von der Fachplanung auf Basis von Gebäudetyp und dem Funktionsbereich, in dem die Türe eingesetzt wird, bestimmt. Die daraus resultierende Mindestklasse ist bei der Ausschreibung zu benennen. Wer keine Mindestklasse festlegt, verzichtet auf einen belastbaren Qualitätsmaßstab – und überlässt die Produktauswahl dem Zufall oder dem günstigsten Angebot.
Die individuelle Fachplanung ist unbedingt erforderlich, denn die unter Laborbedingungen nachgewiesene Belastbarkeit berücksichtigt keine situativen Aspekte wie Witterung, Vandalismusgefahr, wechselnde Nutzungsintensität oder die tatsächliche Wartung. Eine Klasse-6-Tür mit 200.000 Zyklen ist kein Freifahrtschein für den wartungsfreien Betrieb über die entsprechende Nutzungsdauer. Die Klassifizierung ersetzt nicht die herstellerseitig vorgeschriebene Instandhaltung; sie gibt lediglich die Grundlage für eine nutzungsgerechte Produktauswahl.