Türen im Brandschutz

Im baulichen Brandschutz kommt Türen eine kritische Rolle zu: Als Verbindung zwischen zwei durch eine Brandmauer getrennten Bauabschnitten müssen sie den Durchgang freigeben, aber den Übertritt von Rauch und Feuer verhindern. Das Konzept des Feuerschutzabschlusses sieht vor, dass eine Tür mit Brand- und Rauchschutzfunktion im Normalzustand stets geschlossen ist und nur bei Bedarf geöffnet wird; sofort nach der Begehung muss sie automatisch wieder dicht schließen. Ist es erforderlich, die Türe über längere Zeit offenzuhalten, erfordert dies eine Feststellanlage: Sie hält die Türe offen, bis ein Rauchmelder Alarm schlägt — dann gibt sie den Feuerschutzabschluss frei, der daraufhin selbsttätig schließt.

Lebensretter in Dauerbereitschaft

Diese Schutzfunktion kann jedoch nur wirken, wenn die Türe korrekt geplant, eingebaut und durch regelmäßige Prüfungen, Wartung und den Austausch von Verschleißteilen instandgehalten wird. Dabei sind Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept, den geltenden Landesbauordnungen, sowie einschlägigen Normen zu beachten; und nicht zuletzt auch die Zulassung sowie die Montage- und Wartungsvorgaben des Herstellers.

Die DFATT vermittelt das praktische Fachwissen, zu Türen im baulichen Brandschutz: für alle, die mit der Planung, Ausführung, Montage und Instandhaltung von Brandschutztüren zu tun haben.