Instandhaltung

Eingebaut ist nicht gleich fertig. Feuerschutzabschlüsse, Feststellanlagen, kraftbetätigte Türen und Tore übernehmen Schutzfunktionen, die dauerhaft wirken müssen – nicht nur zum Zeitpunkt der Abnahme. Verschleiß, Eingriffe durch andere Gewerke, veränderte Nutzung: All das kann dazu führen, dass eine Tür ihre Funktion im Ernstfall nicht mehr erfüllt. Systematische Instandhaltung ist deshalb keine Kür, sondern Betreiberpflicht.

Was das konkret bedeutet, regeln verschiedene Vorschriften: das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, Landesbauordnungen und einschlägige Normen wie DIN 14677 oder ASR A1.7. Sie legen fest, in welchen Intervallen geprüft und gewartet werden muss – und wer das darf. Denn die Qualifikation der handelnden Person ist nicht optional: Sie ist Voraussetzung für eine rechtssichere Instandhaltung und im Schadensfall der entscheidende Nachweis.

Die DFATT bietet Schulungen für alle, die Verantwortung in der Instandhaltung funktionaler Türen tragen: von der eingewiesenen Person für die monatliche Funktionsprüfung von Feststellanlagen bis zur Fachkraft für Prüfung, Wartung und Instandsetzung.

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