Sachkundige/r für die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore (ASR A1.7)

Kraftbetätigte Türen und Tore in Arbeitsstätten müssen jährlich auf ihre sichere Funktion hin überprüft werden. Dies ist in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) unter Punkt A 1.7 ebenso vorgebenden, wie Prüftechnik und Prüfverfahren. Die Richtlinie bestimmt zudem, dass Prüfungen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden dürfen, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und können und die im Umgang mit der Messtechnik geschult wurden. In diesem Seminar vermitteln wir die geforderte Sachkunde.

Weitere Informationen


Themen

  • EG-Maschinenrichtlinie (Sicherheit/CE-Konformität von Maschinen)
  • ASR A 1.7 (Türen und Tore in Arbeitsstätten)
  • DIN EN 13241 (Leistungs-/ Sicherheitsanforderungen für Tore)
  • DIN EN 12604:2017 (Mechanische Anforderungen an Tore)
  • DIN EN 12453:2017 (Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore)
  • DIN EN 16005 (Sicherheit kraftbetätigter Fußgängertüren)
  • DGUV–Information 208–022 (Sicherheit: Türen u. Tore im Betrieb)
  • Durchführung von Prüfungen
  • Prüflisten

Umfang

  • Abschlusstest / Sachkundeprüfung
  • Zertifikat der DFATT, Gültigkeit 5 Jahre

Veranstaltungsort

Garching · via: Fachverband Metall Bayern


Umfang

1 Tag (ca. 8 Std. inkl. Pausen)

Termine


2026