Sachkundige/r für Gefahrenmeldeanlagen (DIN VDE 0833-1)

Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) sind verpflichtet, viermal jährlich Begehungen des überwachten Objektes durch eine sachkundige Person durchführen zu lassen. Als „Auge des Betreibers" kontrolliert die sachkundige Person die relevanten Bereiche auf Störungen – insbesondere auf Einflüsse, die die Anlage nicht erkennt: veränderte Raumnutzung, bauliche Umgestaltungen, veränderte Umgebungsbedingungen. In dieser Schulung vermitteln wir die dafür erforderliche Sachkunde gemäß DIN VDE 0833-1.

Weitere Informationen


Themen

  • Normative Einordnung: Aufgaben und Abgrenzung der sachkundigen Person nach DIN VDE 0833-1.
  • Grundlagen und Durchführung der Begehung inkl. BMA, EMA und Sprachalarmanlagen
  • Beurteilung der Raumnutzung
  • Überprüfung der Umgebungsbedingungen
  • Prüfung der Dokumentationsmittel
  • Meldewesen
  • rechtssichere Dokumentation

Umfang

  • Abschlusstest / Sachkundeprüfung
  • Zertifikat der DFATT; Empfehlung: Auffrischung nach 4 Jahren

Umfang

1 Tag (ca. 8 Std. inkl. Pausen)

Termine


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