Prüf- und Wartungsintervalle funktionaler Türen

Brandschutzabschlüsse (die Feuer und Rauch hemmen), Feststellanlagen, Flucht- und Rettungswegtüren, sowie kraftbetätigte Türen und Tore müssen jederzeit einwandfrei funktionieren – jederzeit, weil der Eintritt der Gefahren, denen sie entgegenwirken, nicht vorhersehbar ist. Gefragt ist deshalb die kontinuierliche Instandhaltung, wozu regelmäßige Funktionsprüfungen und Wartungen gehören. Aber in welchen zeitlichen Intervallen sind bzw. müssen Prüfungen und Wartungen durchgeführt werden? Und was sind die grundlegenden rechtlichen Vorgaben hierfür? Spoiler: Eine einfache Antwort hierzu gibt es nicht. Wir wollen aber nachfolgend eine fundierte Orientierungshilfe bieten.

Symbolbild: "Übersicht zu Prüf-Wartungsintervallen funktionaler Türen". KI-generiert mit OpenAI/ChatGPT

Rechtliche Grundlagen

Eine Funktionsprüfung ist in der Regel mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person durchzuführen. Die rechtliche Grundlage hierzu ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Landesbauordnungen (LBO), technischen Regeln wie TRBS 1203 sowie spezifischen Normen. Kürzere Fristen gelten bei entsprechenden Risikoabwägungen, Vorgaben aus der bauaufsichtlichen Zulassung, Angaben der Hersteller bzw. Anweisungen in den DIBt-Zulassungen.

Die genauen Intervalle können in Sonderbauten (z. B. Krankenhäuser, Versammlungsstätten) durch die jeweilige Sonderbauverordnung oder durch behördliche Auflagen im Brandschutzkonzept noch strenger gefasst sein. In den Sonderbauverordnungen ist auch festgelegt, in welchen Zeiträumen Prüfsachverständige Türen baurechtlich prüfen und bewerten müssen, typisch sind Fristen von drei bis fünf Jahren.

Dementsprechend stellt die nachfolgende Übersicht Mindestanforderungen an die Prüfung und Wartung im Rahmen der funktionellen Instandhaltung dar. Grundsätzlich ist im Einzelfall zu prüfen, ob individuell anzuwendende Sonderregelungen zu beachten sind!

PS: Auch vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach wesentlichen Änderungen sind Prüfungen durchzuführen. Eine lückenlose Dokumentation der durchgeführten Maßnehmen und Ergebnisse ist Pflicht.

Mindestanforderungen für die Prüfung und Wartung

Brandschutzabschlüsse (Feuer- & Rauchschutztüren)

Prüfung u. Wartungmindestens 1 x im Jahr
PersonalSachkundige Person
besondere Vorgaben durch Normen, Verordnungen, Richtlinien etc.-/-

Feststellanlagen

Funktionsprüfung1 x im Monat für eine neue oder instandgesetzte FSA oder
1 x im Quartal für eine FSA ohne Instandsetzung in den letzten 12 Monaten
Personaleingewiesene Person
besondere Vorgaben durch Normen, Verordnungen, Richtlinien etc.DIN 14677 (Feststellanlagen)
Prüfung u. Wartungmindestens 1x im Jahr durch
Personalzertifizierte Fachkraft für Feststellanlagen
besondere Vorgaben durch Normen, Verordnungen, Richtlinien etc.DIN 14677 (Feststellanlagen)

Flucht- und Rettungswegtüren

Prüfung u. Wartungmindestens 1x im Jahr durch
PersonalSachkundige Person
besondere Vorgaben durch Normen, Verordnungen, Richtlinien etc.ASR 2.3 (Fluchtwege und Notausgänge)
EltVTR (bei elektrischer Verriegelung)

Kraftbetätigte Türen und Tore

Prüfung u. Wartungmindestens 1x im Jahr durch
PersonalSachkundige Person
besondere Vorgaben durch Normen, Verordnungen, Richtlinien etc.ASR A1.7

Rechtliche Konsequenzen bei Versäumnis

Versäumnisse haben Konsequenzen, insbesondere, wenn es zu Sach- oder Personenschäden kommt. Wer wann wofür haftet, ist wiederum eine im Einzelfall zu ermittelnde Frage. Erster Ansprechpartner der Staatsanwaltschaft ist der Betreiber, der seinerseits ggf. den Facility-Manager in Regress nehmen kann. Aber auch Nutzer haben als Arbeitgeber gegenüber Ihren Angestellten für Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Die Angestellten müssen ihrerseits den Arbeitgeber auf erkennbare Mängel hinweisen, die dieser dem Facility-Manager melden muss. In dieser Situation ist die Dokumentation entscheidend, denn die Konsequenzen können gravierend sein:
 

  • Haftung: Bei Funktionsversagen im Brandfall drohen dem Betreiber strafrechtliche Konsequenzen und der Verlust des Versicherungsschutzes (Sachversicherer fordern Nachweise gemäß VdS-Richtlinien).
  • Behörden: Die Bauaufsicht kann bei fehlenden Prüfnachweisen die Nutzung von Gebäudeteilen untersagen. 


Die regelmäßig und sachgerecht durchgeführte, sowie korrekt dokumentierte Instandhaltung verhindert, dass dieser Fall eintritt. Bei der DFATT ist die rechtssichere Dokumentation deshalb Bestandteil aller Schulungen im Bereich Instandhaltung.

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