Lehrgang
Fachplaner/-bauleiter
Der 2025er Lehrgang startet am 17. Sep. 2026. Sind Sie dabei?
Neue Schulung
Fluchtwegtüren (EltVTR)
Verfügbar als Inhouse-Seminar oder offenes Webinar am 25. Sep. 2026.
Eine Brandschutztür ist mehr als eine Tür mit Feuerwiderstand. Sie muss selbsttätig schließen, um Rauch und Feuer sicher zurückhalten zu können – und das nach jahrelangem Alltagsbetrieb genauso zuverlässig wie am Tag ihrer Inbetriebnahme. Welche Anforderungen dafür nachzuweisen sind und wie die Klassifizierung erfolgt, regeln DIN EN 14600 für Innentüren und – seit 2019 verbindlich – die EN 16034 für Außentüren.
Im Unterschied zur DIN EN 12400, die ausschließlich die mechanische Dauerfunktionstüchtigkeit durch Öffnungszyklen beschreibt, adressieren DIN EN 14600 und EN 16034 drei Eigenschaften gemeinsam: den Feuerwiderstand, den Schutz gegen Rauchdurchlässigkeit und die Dauerhaftigkeit der Selbstschließung. Für Außentüren und Tore ist DIN EN 14600 seit dem 1. November 2019 durch die harmonisierte EN 16034 abgelöst worden. Für Innentüren – den in der Praxis häufigsten Anwendungsfall – gelten bis zur Harmonisierung der EN 14351-2 weiterhin die nationalen Regelungen, d. h. die abZ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) bzw. das abP (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis).
Die Klassifizierung nach EN 16034 in Verbindung mit DIN EN 13501-2 fasst alle sicherheitsrelevanten Eigenschaften in einer Kurzbezeichnung zusammen – etwa EI2 30 Sa C5. Jede Stelle steht für eine separat nachzuweisende und zu deklarierende Eigenschaft:
Übersicht: C-Klassen
In Deutschland ist C5 der Standardwert für Brandschutztüren; eine T30-Tür im bisherigen Sinne entspricht dieser Anforderung. Für Brandschutztore gilt C2 als Standard.
Die Tabelle zeigt die Zuordnung der bauaufsichtlichen Anforderungen zu alter und neuer Klassifizierung:
Bauaufsichtliche Anforderung | Bezeichnung gemäß EN 16034 / EN 13501-2 | Bezeichnung gemäß DIN 4102-5 |
|---|---|---|
| dicht- und selbstschließend | C2 Sa / C5 Sa | keine Anforderung |
| rauchdicht- und selbstschließend | C2 S200 / C5 S200 | RS |
| feuerhemmend, dicht- und selbstschließend | EI2 30 C2 Sa / EI2 30 C5 Sa | T 30 |
| feuerhemmend, rauchdicht- und selbstschließend | EI2 30 C2 S200 / EI2 30 C5 S200 | T 30 RS |
| feuerbeständig, dicht- und selbstschließend | EI2 90 C2 Sa / EI2 90 C5 Sa | T 90 |
| feuerbeständig, rauchdicht- und selbstschließend | EI2 90 C2 S200 / EI2 90 C5 S200 | T 90 RS |
Die Klassifizierung ist die Grundlage für die Produktauswahl; die Fachplanung entscheidet, welche Klasse an welcher Stelle erforderlich ist. DIN EN 12400 und DIN EN 14600 bzw. EN 16034 schließen sich dabei nicht aus – sie adressieren unterschiedliche Produkteigenschaften und dürfen nicht verwechselt werden.
Die 200.000 Zyklen der Klasse C5 sind ein Laborwert unter definierten Bedingungen – kein Betriebsversprechen. Im Realbetrieb entscheiden Einbausituation, Nutzungsintensität, Witterungseinflüsse und die tatsächliche Instandhaltung darüber, ob eine Brandschutztür ihre Schutzfunktion dauerhaft erfüllt. Türschließer verlieren mit der Zeit an Schließkraft, Dichtungen verschleißen, Bänder können sich setzen. Eine Tür, die nicht vollständig schließt, ist im Brandfall keine Brandschutztür mehr.
Die Instandhaltung – einschließlich regelmäßiger Prüfung, Wartung, Instandsetzung und Dokumentation – ist deshalb elementare Pflicht für Gebäudebetreiber.