Zur Klassifizierung von Brandschutzabschlüssen

Eine Brandschutztür ist mehr als eine Tür mit Feuerwiderstand. Sie muss selbsttätig schließen, um Rauch und Feuer sicher zurückhalten zu können – und das nach jahrelangem Alltagsbetrieb genauso zuverlässig wie am Tag ihrer Inbetriebnahme. Welche Anforderungen dafür nachzuweisen sind und wie die Klassifizierung erfolgt, regeln DIN EN 14600 für Innentüren und – seit 2019 verbindlich – die EN 16034 für Außentüren.

Was die Normen regeln

Im Unterschied zur DIN EN 12400, die ausschließlich die mechanische Dauerfunktionstüchtigkeit durch Öffnungszyklen beschreibt, adressieren DIN EN 14600 und EN 16034 drei Eigenschaften gemeinsam: den Feuerwiderstand, den Schutz gegen Rauchdurchlässigkeit und die Dauerhaftigkeit der Selbstschließung. Für Außentüren und Tore ist DIN EN 14600 seit dem 1. November 2019 durch die harmonisierte EN 16034 abgelöst worden. Für Innentüren – den in der Praxis häufigsten Anwendungsfall – gelten bis zur Harmonisierung der EN 14351-2 weiterhin die nationalen Regelungen, d. h. die abZ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) bzw. das abP (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis).

Die Klassifizierung

Die Klassifizierung nach EN 16034 in Verbindung mit DIN EN 13501-2 fasst alle sicherheitsrelevanten Eigenschaften in einer Kurzbezeichnung zusammen – etwa EI2 30 Sa C5. Jede Stelle steht für eine separat nachzuweisende und zu deklarierende Eigenschaft:

  • Feuerwiderstand (E, I): Das „E“ steht für den Raumabschluss (Schutz vor Flammen und heißen Gasen), das „I“ für die Wärmedämmung unter Brandeinwirkung. Die nachfolgende Zahl gibt die Feuerwiderstandsdauer in Minuten an. In Deutschland gelten die Klassifizierungszeiten 30, 60, 90 und 120 Minuten; in der Praxis am häufigsten gefordert sind EI2 30 (entspricht dem früheren T30) und EI2 90 (T90).
  • Rauchdichtheit (S): Das „S“ steht für „smoke“ und beschreibt die Schutzwirkung gegen Rauch. Unterschieden wird zwischen Sa (Rauchdichtheit bei Umgebungstemperatur) und S200 (Rauchdichtheit zusätzlich bei 200 °C). Eine Brandschutztür ist nicht automatisch auch rauchdicht; diese Eigenschaft ist separat nachzuweisen und zu deklarieren.
  • Selbstschließung (C): Das „C“ beschreibt die Dauerhaftigkeit der Selbstschließung, also die Fähigkeit der Tür, nach dem Öffnen selbsttätig und vollständig zu schließen – und das dauerhaft. Die Klasse C5 bedeutet, dass diese Eigenschaft über mindestens 200.000 Zyklen nachgewiesen wurde. In Deutschland ist C5 der Standardwert für Brandschutzabschlüsse; eine T30-Tür im bisherigen Sinne entspricht dieser Anforderung.

Übersicht: C-Klassen

  • C0 = bis 499 Selbstschließungen
  • C1= bis 500 Selbstschließungen
  • C2 = bis 10.000 Selbstschließungen
  • C3 = bis 50.000 Selbstschließungen
  • C4 = bis 100.000 Selbstschließungen
  • C5 = 200.000 Selbstschließungen

In Deutschland ist C5 der Standardwert für Brandschutztüren; eine T30-Tür im bisherigen Sinne entspricht dieser Anforderung. Für Brandschutztore gilt C2 als Standard.

Klassifizierung

Die Tabelle zeigt die Zuordnung der bauaufsichtlichen Anforderungen zu alter und neuer Klassifizierung:


Bauaufsichtliche Anforderung
Bezeichnung gemäß
EN 16034 / EN 13501-2
Bezeichnung gemäß
DIN 4102-5
dicht- und selbstschließendC2 Sa / C5 Sakeine Anforderung
rauchdicht- und selbstschließendC2 S200 / C5 S200RS
feuerhemmend, dicht- und selbstschließendEI2 30 C2 Sa / EI2 30 C5 SaT 30
feuerhemmend, rauchdicht- und selbstschließendEI2 30 C2 S200 / EI2 30 C5 S200T 30 RS
feuerbeständig, dicht- und selbstschließendEI2 90 C2 Sa / EI2 90 C5 SaT 90
feuerbeständig, rauchdicht- und selbstschließendEI2 90 C2 S200 / EI2 90 C5 S200T 90 RS

Bedeutung für die Praxis

Die Klassifizierung ist die Grundlage für die Produktauswahl; die Fachplanung entscheidet, welche Klasse an welcher Stelle erforderlich ist. DIN EN 12400 und DIN EN 14600 bzw. EN 16034 schließen sich dabei nicht aus – sie adressieren unterschiedliche Produkteigenschaften und dürfen nicht verwechselt werden.

Die 200.000 Zyklen der Klasse C5 sind ein Laborwert unter definierten Bedingungen – kein Betriebsversprechen. Im Realbetrieb entscheiden Einbausituation, Nutzungsintensität, Witterungseinflüsse und die tatsächliche Instandhaltung darüber, ob eine Brandschutztür ihre Schutzfunktion dauerhaft erfüllt. Türschließer verlieren mit der Zeit an Schließkraft, Dichtungen verschleißen, Bänder können sich setzen. Eine Tür, die nicht vollständig schließt, ist im Brandfall keine Brandschutztür mehr.

Die Instandhaltung – einschließlich regelmäßiger Prüfung, Wartung, Instandsetzung und Dokumentation – ist deshalb elementare Pflicht für Gebäudebetreiber.

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