Lehrgang
Fachplaner/-bauleiter
Der 2025er Lehrgang startet am 17. Sep. 2026. Sind Sie dabei?
Neue Schulung
Fluchtwegtüren (EltVTR)
Verfügbar als Inhouse-Seminar oder offenes Webinar am 25. Sep. 2026.
Brandschutzabschlüsse müssen im Brandfall Rauch und Feuer aufhalten, Feststellanlagen müssen automatisch schließen und Flucht- und Rettungswegtüren den Weg auf einfache Weise freigeben. Auch wenn der Ernstfall glücklicherweise selten eintritt: Die jeweilige Schutzfunktion muss jederzeit verlässlich arbeiten. Grundlegend hierfür sind verschiedene Maßnahmen, die mit dem Begriff „Instandhaltung“ zusammengefasst und in der DIN 31051 definiert werden. Dementsprechend ist Instandhaltung die Kombination aller technischen, administrativen und organisatorischen Maßnahmen während des Lebenszyklus eines Objekts mit dem Ziel, Abnutzung und Alterung entgegenzuwirken, den funktionsfähigen Zustand zu erhalten, wiederherzustellen oder sogar zu verbessern.
Vorweg: „Dokumentation“ gilt nicht als eigene Maßnahme, sondern ist als Querschnittsaufgabe immer relevant. Denn für alle Instandhaltungsmaßnahmen gilt: Die Ergebnisse sind rechtssicher, d.h. vollständig, wahrheitsgemäß, zeitnah und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Dokumentation ist so aufzubewahren, dass sie bei allen weiteren Instandhaltungsmaßnahmen eingesehen werden kann.
Als Prüfung gelten systematische Kontrollen der bestimmungsgemäßen Funktion. Dabei wird überprüft, ob die Tür baurechtlichen und herstellerseitigen Vorgaben entspricht und keine sicherheitsrelevanten Mängel aufweist. Die Prüfung erfolgt durch Sichtkontrollen und Funktionsproben gemäß Herstellerangaben bzw. baurechtlicher Vorgaben.
Im Rahmen der Wartung werden vorbeugende Maßnahmen wie Reinigen, Nachstellen und Schmieren durchgeführt. Der Austausch von Verschleißteilen erhält den Soll-Zustand der Tür und vermeidet Funktionsstörungen vorsorglich. Alle Maßnahmen sind unter Beachtung der Herstellerangaben durchzuführen.
Unter Instandsetzung fallen alle Arbeiten zur Beseitigung eingetretener Mängel und Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands, etwa durch Austausch beschädigter Beschläge, Dichtungen oder Komponenten der Feststellanlage. Bei zugelassenen Brandschutztüren dürfen solche Eingriffe nur qualifizierte Fachbetriebe vornehmen, um Zulassung und Schutzwirkung zu wahren.
Verbesserungen umfassen Maßnahmen zur Steigerung von Sicherheit, Zuverlässigkeit oder Effizienz, etwa durch Modernisierung von Dichtsystemen oder optimierte Beschläge. Wichtig: Im Rahmen der Verbesserung darf die ursprüngliche Funktion nicht verändert werden und die neuen Elemente müssen zulassungskonform sein; in der Regel ist eine Abstimmung mit Zulassungsbehörden, Herstellern oder Sachverständigen erforderlich.
Die DIN EN 13306:2018-02 (entspricht EN 13306:2017) definiert standardisierte Begriffe für Instandhaltung und verwandte Tätigkeiten dreisprachig (Deutsch, Englisch, Französisch), wobei die englischen Termini die international genutzten Äquivalente darstellen.
Folgende englische Begriffe werden verwendet:
Die offiziellen Normen DIN 31051 und DIN EN 13306 sind über DIN Media (und andere Händler) käuflich zu erwerben; zu den jeweiligen Normen gibt DIN Media selbst eine kurze Zusammenfassung:
Die DGUV bietet kostenlos praxisnahe Regelungen zu Instandhaltung und Prüfzyklen von Türen/Toren (inkl. Brandschutztüren. Diese PDFs sind direkt herunterladbar und ergänzen Normen mit branchenspezifischen Empfehlungen.